Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schief Entsorgungs GmbH & Co.KG, Daimlerstraße 14, 71364 Winnenden

Schief Entsorgungs GmbH & Co.KG, Daimlerstraße 14, 71364 Winnenden
  • 1. Allgemeines
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten, für alle, auch künftigen, Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner (Auftraggeber) und dem Unternehmen(Auftragnehmer) (zusammen die Parteien) im Bereich der Abfallentsorgung, sofern diese nachfolgend nicht ausdrücklich nur für gewerbliche Auftraggeber gelten. Verbraucher gemäß § 13 sind (nicht gewerbliche) Auftraggeber.
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
  2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers maßgebend. Soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind (z.B. Abruf der Leistung, Fristsetzung, Kündigung) zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.
 
  • 2. Leistungen des Auftragnehmers
  1. Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Entsorgungswirtschaft, z.B. die Bereitstellung von Behälter, den Austausch bzw. die Umleerung der bereitgestellten Behältern, die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Verwertung und/oder die nach den Grundsätzen der gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung schadlose Beseitigung der Abfälle einschließlich der Beförderung, Behandlung sowie des Lagerns und Ablagerns von Abfällen entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts, dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den Landesabfallgesetzen.
  2. Die öffentlich-rechtliche Entsorgungspflicht des Auftraggebers, namentlich die eventuell bestehenden Überlassungs- und Andienungspflichten sowie etwaige Nachweispflichten bleiben von einer Beauftragung unberührt. Öffentlich-rechtliche Gebühren aus länderspezifischen bzw. kommunalen Andienungspflichten des Auftraggebers bleiben ebenfalls unberührt. Sofern und soweit der Auftragnehmer (z.B. aufgrund einer nach Vertragsschluss erfolgter Änderung gesetzlicher Bestimmungen) neben der eigentlichen Entsorgungsleistung (z.B.Verprobung, Analyse, andere Art der Verwertung) darüber hinausgehende Maßnahmen trifft, dienen diese ausschließlich der Erfüllung der rechtlichen Pflichten des Auftraggebers. Die in diesem Umfang erbrachten Dienstleistungen sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten.
  3. Die entsprechende Leistungsnachweise, wie z.B. Wiegescheine, Übernahmescheine, Begleitscheine, Lieferscheine usw., verbleiben beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber wird auf Verlangen Einsicht in die Leistungsnachweise gewährt. Die Nachweisführung erfolgt elektronisch gemäß Nachweisverordnung. Falls erforderlich, ermöglicht der Auftragnehmer dem Auftraggeber die elektronische Nachweisführung gemäß einer gesonderten Vereinbarung.
  4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer durchführen zu lassen. Verweise in diesen AGB auf den Auftragnehmer beziehen sich insoweit entsprechend auf diesen Dritten.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die jeweilige Entsorgungsvereinbarung ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers an eine Tochter- oder Beteiligungsunternehmen zu übertragen, soweit es sich hierbei um einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb handelt. Der Auftragnehmer ist weiterhin berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung an Dritte abzutreten.
  6. Die Entsorgungspflicht des Auftragnehmers bezieht sich nur auf Abfälle mit der vereinbarten Beschaffenheit. Entspricht der Abfall der vereinbarten Beschaffenheit, erfüllt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers dessen gesetzliche Entsorgungspflichten. Weicht die Beschaffenheit der Abfälle vom Inhalt der verantwortlichen Erklärung bzw. der vereinbarten Beschaffenheit ab, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Annahme und Entsorgung dieser Abfälle zu verweigern. Befinden sich die Abfälle bereits im Besitz des Auftragnehmers, so kann er nach seiner Wahl die Abfälle an den Auftragnehmer zurückführen und entgangenen Gewinn geltend machen oder unter Ersatz der Mehrkosten einer ordnungsgemäßen Verwertung bzw. Beseitigung zuführen. Die rechtliche Verantwortung für die zu verwertenden bzw. zu beseitigenden Abfallstoffe verbleibt in jedem Fall beim Auftraggeber. Weitergehende Rechte des Auftragnehmers, z.B. Schadenersatz, bleiben unberührt.
  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine andere verfügbare Behältergröße zu stellen und die Behälter gegebenenfalls auszutauschen.
 
  • 3. Pflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung einzuhalten.
  2. Die Behälter sind ausschließlich mit den jeweils vereinbarten Abfällen zu befüllen. Der Auftraggeber sorgt für eine Vorsortierung der Abfallstoffe nach den vereinbarten Abfallfraktionen. Der Auftragnehmer wird die bereitgestellten Abfallstoffe grundsätzlich daraufhin überprüfen, ob sie den jeweils vereinbarten Spezifikationen und Mengen entsprechen. Die Prüfung ist auf äußerlich erkennbare Mängel bzw. Abweichungen beschränkt. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht, jedoch darf der Abfall in keinem Fall spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die auf Grund ihres hohen Säuregehalts oder aus anderen Gründen Müllgefäße, Container, Pressen oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen können. § 2 Ziffer 6 bleibt unberührt.
  3. Die Übernahme der Abfallstoffe setzt die wirksame Annahmeerklärung des Auftragnehmers voraus. Der Auftragnehmer erwirbt an den Abfällen kein Eigentum der Auftraggeber ermächtigt ihn jedoch unwiderruflich, die Abfälle auf eigene Rechnung an einen Dritten zu veräußern und das Eigentum an den Abfällen an einen Dritten zu übertragen.
  4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen auf Verlangen schriftlich zu betätigen und Mängel hinsichtlich der Entsorgung binnen 72 Stunden nach Abholung anzuzeigen. Er erklärt sich damit einverstanden, sofern die eingesetzten Fahrzeuge mit einem Modul zur Aufzeichnung von Geodaten ausgestattet sind, die entsprechenden Protokolle der Bordcomputer als Nachweis der Abholung dienen. Der gewerbliche Auftraggeber hat nicht erbrachte oder nicht ordnungsgemäß durchgeführte Leistungen des Auftragnehmers nachzuweisen.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Aufstellung der Behälter am vereinbarten Standort in der Weise zu ermöglichen, dass Abholung, Austausch und Umleerung durch den Auftragnehmer zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Behinderung, Verwechslung oder Gefährdung von Personen und Material mit dem erforderlichen Gerät und auf dem kürzesten Weg erfolgen können. Schäden oder sonstige Veränderungen an Gegenständen des Auftragnehmers sind diesem unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber haftet für Schäden an Behältern und technischen Einrichtungen, die durch den Auftraggeber selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder zurechenbar durch Dritte verursacht wurden. Der gewerbliche Auftraggeber unterhält für derartige Schäden eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme, die dem Auftragnehmer auf Verlangen nachzuweisen ist. Bedarf die Aufstellung des Behälters einer Sondernutzungserlaubnis, so hat diese der Auftraggeber zu beschaffen der Auftraggeber ist auch für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich.
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet dem Auftragnehmer behördliche Anordnungen, die geeignet sind, die Bedingungen für die vom Auftragnehmer erbringende Dienstleistung zu beeinflussen, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
  7. Der Auftraggeber trägt die Kosten für von ihm zu verantwortende Wartezeit von mehr als 15 Minuten und die Leerfahrt.
 
  • 4. Vergütung und Vergütungsanpassung
  1. Alle vereinbarten Preise gelten in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sonderleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, jedoch nachträglich gesetzlich vorgeschrieben bzw. durch den Auftraggeber veranlasst wurden, können separat in Rechnung gestellt werden. Bei Zahlungsart Bankeinzug erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein SEPA-Lastschriftmandat nach dem in Anlage 1 beigefügten Muster. Die Pre-Notifikation zum Lastschrifteneinzug erfolgt spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin und im Regelfall auf der einzuziehenden Rechnung. Bei Zahlungsart Rechnung ist der durch den Auftragnehmer in Rechnung gestellte Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Im Falle des Verzuges mit mehr als einer Verbindlichkeit sind die gesamten Forderungen sofort fällig.
  2. Erhöhen sich für Leistungen, die nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss erbracht werden, die Kosten, kann der Auftragnehmer die Anpassung der vereinbarten Vergütung an die neuen Kostenstrukturen verlangen. Eine Erhöhung der Kosten in diesem Sinne schließt Steigerungen von Verwertungs- bzw. Beseitigungsaufwendungen infolge von Änderung der Rechtsprechung anwendbare Gesetze oder kommunaler Gebühren mit ein. Die Anpassung ist schriftlich gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. Dem Anpassungsverlangen kann der Auftraggeber binnen zwei Wochen nach Zugang schriftlich widersprechen. Unterlässt der Auftraggeber den fristgemäßen Widerspruch, gilt die Preisanpassung ab dem im Preisanpassungsschreiben genanntem Termin als vereinbart. Im Falle des form- und fristgerechten Widerspruchs gilt der jeweils zuletzt vereinbarte Preis fort. Der Auftragnehmer ist jedoch im Falle des Widerspruchs berechtigt, die Entsorgungsvereinbarung binnen einer Frist von zwei Monaten ab Zugang des Widerspruchsschreiben, mit einer Frist von einem weiteren Monat außerordentlich zu kündigen.
  3. §4 Ziffer 2 gilt entsprechend für Anpassungen des Abholturnus durch den Auftragnehmer.
  4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt ist.
 
  • 5. Angebot, Bestellprozess im Webshop, Abschluss der Bestellung
  1. Die Dienstleistungen des Auftragnehmers gemäß § 2, die Pflichten des Auftraggebers gemäß § 3 und die Vergütung gemäß § 4 ergeben sich entweder aus einer mündlichen Vereinbarung, aus der Bestätigung schriftlicher bzw. per E-Mail erfolgter Angebote bzw. aus den im Webshop erfolgten Bestellungen. die nachträglich aufgeführt sind.
  2. Der Auftraggeber kann sich im Rahmen des Bestellprozesses über den Webshop verfügbare Dienstleistungen und die dabei zu entsorgenden Abfälle angeben und kann sich dafür entsprechende Dienstleistungen anzeigen lassen. Im Rahmen der Anzeige werden die zu entsorgenden Abfälle beschrieben und erläutert.
  3. Durch Anklicken des Bestellzeichens kann die betreffende Dienstleistung ausgewählt und damit zum virtuellen Warenkorb hinzugefügt werden.
  4. Dem Auftraggeber wird vor der Bestätigung der im virtuellen Warenkorb enthaltenen Dienstleistungen Gelegenheit gegeben, diese auf inhaltliche Richtigkeit – insbesondere im Hinblick auf die Art der Abfälle, die Menge und den Preis – zu überprüfen, ggf. zu korrigieren oder auch abzubrechen. Der Auftraggeber kann dabei die Korrektur auch über die Funktion „zurück“ des Internetbrowsers vornehmen. Dem Auftraggeber werden die folgenden Vertragsinhalte zur Ansicht zur Verfügung gestellt: die Bezeichnung der ausgewählten Dienstleistungen, die Bestimmung der zu entsorgenden Abfälle, der Preis einschließlich der Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kann das Wunschdatum angeben. Abholungen erfolgen grundsätzlich im Laufe eines Tages von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
  5. Sofern der Auftraggeber die Bestellung überprüft und ggf. angepasst hat, kann er den Bestellvorgang, wie in Abs. (6) ausgeführt, verbindlich abschließen und bspw. über Paypal bezahlen.
  6. Über den Button „Bestellung abschließen“ gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der Bestellzeichen ab. Vor dem Abschicken der Bestellung kann der Auftraggeber die Daten jederzeit einsehen, ändern und auch den Bestellprozess abbrechen. Eine Übermittlung der Bestellung ist jedoch nur möglich, sofern der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung bestätigt und diese damit in seine Bestellung aufgenommen worden sind.
  7. Der Auftraggeber erhält nach dem Abschluss der Bestellung eine Eingangsbestätigung und auf einem dauerhaften Datenträger den Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB, und den Link zur Datenschutzerklärung). Der Vertragstext wird entsprechend den Regelungen zum Datenschutz gespeichert. Der Auftraggeber kann den Vertragstext über die Funktion „Drucken“ ausdrucken.
  8. Sofern eine Dienstleistung nicht verfügbar ist, kann er an den Auftragnehmer lediglich eine Anfrage absenden. Er erhält eine Eingangsbestätigung vom Auftragnehmer per Mail, in der er darüber informiert wird, dass sich der Auftragnehmer schnellstmöglich zurückmeldet.
  9. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler bei einer Bestellung im Webshop oder in sonstiger Weise sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich und geben dem Auftraggeber, soweit dies vereinbart werden kann, keinen Anspruch auf Schadensersatz.
 
  • 6. Haftung
  1. Die Parteien haften unbeschränkt:
  2. a) für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige Verursachung von Schäden durch eine Partei, einen ihrer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Verrichtungsgehilfe;
  3. b) bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; sowie
  4. c) für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder soweit eine Partei den Mangel einer Sache arglistig verschwiegen oder eine ausdrückliche Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen hat.
  1. Im Übrigen haften die Parteien im Falle einfacher Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Parteien stimmen überein, dass der typischerweise vorhersehbare Schaden bei gewerblichen Auftraggebern für Personen- und Sachschäden maximal € 5.000.000,00 und bei sonstigen Vermögensschäden maximal € 250.000,00 beträgt. Für nicht gewerbliche Auftraggeber sind darüber hinausgehende rechtliche Haftungsbeschränkungen anzuwenden.
  2. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
 
  • 7. Vertragsdauer und Kündigung
  1. Sofern die gewerblichen Parteien nicht vereinbart haben, dass es sich um eine einmaligen Auftrag handelt, wird die jeweilige Entsorgungsvereinbarung für einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend ab dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn, geschlossen. Sie verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Bei nicht gewerblichen Auftraggebern ist ein gesonderter Entsorgungsvertrag abzuschließen.
  2. Jeder Partei steht das Recht zur fristlosen Kündigung zu, falls die andere Partei die ihr obliegenden vertraglichen Pflichten trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung zum wiederholten Male verletzt.
 
  • 8. Höhere Gewalt, Änderungen gesetzlicher Vorschriften
  1. Verzögerungen der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, deren Ursachen sich außerhalb des Einwirkungsbereiches des Auftragnehmers befinden, berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Dies gilt auch, wenn solche Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Dauert die Behinderung länger als vier Monate an, sind sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer berechtigt, hinsichtlich des aufgrund der Behinderung noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Beginn und Ende solcher Hinderungsgründe teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber baldmöglichst mit. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Arbeitskämpfe, gravierende Transportstörungen, z.B. durch Straßenblockaden, unverschuldete Betriebsstörungen (z.B. durch schlechte Witterungsbedingungen) oder der jeweiligen Partei nicht zurechenbare behördliche Maßnahmen.
  2. Fällt bei turnusmäßiger Abfuhr der Abfuhrtag auf einen Feiertag, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Abfuhr innerhalb eines angemessenen Zeitraums vor oder nach dem Feiertag durchzuführen. Fällt das für die Entsorgung des Auftraggebers vorgesehene Spezialfahrzeug unvorhergesehen aus, so wird die Entsorgung schnellstmöglich nachgeholt.
  3. Ansprüche auf Schadenersatz für die in diesem §8 genannten Fällen sind ausgeschlossen.
 
  • 9. Vermögensverschlechterung des Auftraggebers
  • Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vor der weiteren Ausführung des Auftrages volle Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach Setzung einer angemessenen Frist für die volle Zahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag zurückzutreten. Tatsachen, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind insbesondere nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers.
 
  • 10. Widerrufsrecht für Verbraucher
  1. Ist der Auftraggeber Verbraucher i. S. d. § 13 BGB steht ihm das nach­folgende Widerrufsrecht zu:
  • Widerrufsrecht
  1. Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne An­gabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  1. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt ab Vertragsschluss gemäß § 5.
  1. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kontaktdaten siehe Fußzeile) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post ver­sandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwider­rufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  1. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wider­rufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  1. Folgen des Widerrufs
  • Wenn Sie einen mit uns abgeschlossenen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  1. Haben Sie verlangt, dass die Entsorgungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, erlischt Ihr Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung. Im Falle des Widerrufs vor Erfüllung unserer Leistungspflicht, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  1. Im Übrigen sind die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
  • 11. Schlussbestimmungen
  1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  2. Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail bekannt gegeben und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Der Auftragnehmer wird hierauf bei Bekanntgabe der Änderungen gesondert hinweisen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die ursprünglich einbezogenen AGB fort.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Vorbereitung und Durchführung von Verträgen ist der Geschäftssitz des Auftraggebers.
Stand 2025